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Periodische Kontrollen von Blitzschutzanlagen im Jahre 2009

Gestützt auf §§ 7, 9 und 10 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) vom 8. Dezember 2004 werden dieses Jahr turnusgemäss die Blitzschutzanlagen der Gebäude in der Gemeinde Eglisau kontrolliert.

Die periodischen Kontrollen der Blitzschutzanlagen werden in der ersten Jahreshälfte durchgeführt. Nachkontrollen finden auf Veranlassung der Gebäudeeigentümer erfahrungsgemäss erst in der der zweiten Jahreshälfte statt.

Auskunft erteilt:
Helmar Wischniewski
Blitzschutzaufseher
Vor Eiche 12
8197 Rafz

Tel. 044 869 33 40
Fax. 044 869 41 25
E-Mail: spenglerei@wischniewski.ch



 
 
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