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Amtliche Mitteilungen
Schall und Laser
Wer Veranstaltungen mit einem Schallpegel von mehr als 93 dB(A) durchführt, muss dies der zuständigen Stelle mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich melden. Gleiches gilt für Veranstaltungen, bei denen Laseranlagen zum Einsatz kommen.
Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche richten ( Schülerdiscos etc.) dürfen nicht lauter als 93dB(A) sein.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage:
http://www.laerm.zh.ch/schallundlaser/
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