Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF)
Die Behörde für Alters- und Pflegefragen besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Vier Mitglieder werden an der Urne gewählt. Der Gesundheitsvorstand vertritt den Gemeinderat in der Behörde für Alters- und Pflegefragen und ist deren Präsident. Die Heimleiterin nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Die Behörde für Alters- und Pflegefragen ist für die strategische Führung des Alters- und Pflegeheimes verantwortlich. Dem Heimleiter obliegt die operative Führung des Alters- und Pflegeheimes.
Der Gemeinderat kann die Behörde für Alters- und Pflegefragen für weitere Aufgabenbereiche als ausführendes Organ einsetzen.
Maria Haller-Padrutt
- Funktion:
- Mitglied BAPF
- Privatadresse:
- Tössriederenstrasse 56, 8193 Eglisau

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